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OLG Schleswig, 26.09.2003 - 1 U 168/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung zur Insolvenzmasse ; Anfechtung einer Banküberweisung aus dem Schuldnervermögen; Inkongruente Befriedigung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 131; InsO § 143
Insolvenzanfechtung wegen zur Erledigung des Insolvenzantrags bestimmter Zahlungen an den Schuldner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 02.10.2002 - 2 O 50/02
- OLG Schleswig, 26.09.2003 - 1 U 168/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2003 - 1 U 168/02
Antrag i.S.d. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist nur derjenige Antrag, auf den hin das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (BGHZ 149, 178 f.). - BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01
Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2003 - 1 U 168/02
Aber auch die Befriedigung, die der Gläubiger dadurch erlangt, dass der Schuldner schon unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung leistet, ohne dass es zur Vollstreckung gekommen ist, ist anfechtbar ; es kann sinnvoll nicht danach unterschieden werden, ob die staatlichen Zwangsmittel zum Einsatz gekommen sind oder ob der Schuldner zur Abwendung der ansonsten zwangsläufig stattfindenden Zwangsvollstreckung leistet ( BGH ZinsO 2002, 581). - BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97
Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld
Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2003 - 1 U 168/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Gläubiger in der Krise keinen Anspruch mehr darauf, sich mit Hilfe hoheitlicher Zwangsmittel zu Lasten der Gläubigergesamtheit zu befriedigen; die Befriedigung, die der Gläubiger in dieser Zeit durch Zwangsvollstreckung erlangt hat, ist also inkongruent (BGHZ 136, 309).